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Frauenbund Bayern

Namensrecht: Wie wirst Du heißen?

Namenswahl & Namensrecht: Namensänderung nach der Hochzeit

Mein ganzes bisheriges Leben lang hieß ich Valentina Südwind. Mein Nachname gehört zu mir wie mein Vorname, ich mag beide. Über die verschiedenen Möglichkeiten der Namensänderung nach einer Hochzeit habe ich nie nachgedacht. Vielleicht wollte ich das Thema lieber verdrängen, denn es war keine leichte Entscheidung. Jedenfalls für mich, andere tun sich da vielleicht nicht so schwer. Früher hatten wir Frauen übrigens gar keine Alternative zur Nachnamensänderung. Hochzeit und Namensänderung, da gab es nichts zu wählen, sondern als Frau nahmst du bei der Ehe automatisch den Nachnamen deines Ehemannes an. Dein Geburtsname war dann dein „Mädchenname“. Heute könnten mein Zukünftiger und ich sogar beide unsere Namen einfach behalten. Falls wir später Kinder haben, müssten wir dann nur für sie einen von beiden als Nachnamen bestimmen oder diesen nachträglich auch als gemeinsamen Ehenamen festlegen. Das finde ich persönlich aber ebenso wie Doppelnamen als Nachname alles zu kompliziert. Du hast bestimmt schon geahnt, dass ich verrückt genug war, eine Checkliste „Namensänderung nach Hochzeit“ zu machen? Typisch Valentina halt.

Namensänderung bei Hochzeit – was beachten?

Das Namensrecht Ehe ist im § 1355 BGB geregelt und bietet dir folgende Möglichkeiten:

  • Grundsätzlich gilt im deutschen Namensrecht: Heirat beinhaltet keine Verpflichtung zur Namensänderung nach Eheschließung. Es ist rechtmäßig, dass beide Partner den jeweiligen Geburtsnamen behalten.
  • Du kannst mit deinem Ehemann einen gemeinsamen Familiennamen führen, wahlweise deinen Geburtsnamen oder den deines Mannes. Ist ein gemeinsamer Ehename bestimmt, dann unwiderruflich – jedenfalls solange die Ehe besteht.
  • Du kannst einen Doppelnamen nach der Heirat annehmen, indem du deinen Geburtsnamen dem neuen Familiennamen voranstellst. Das kann auch dein Ehemann so handhaben; er stellt dann seinen Geburtsnamen deinem Namen – der dann euer Familienname ist – voran. Nach dem Heiraten ist der Doppelname auf zwei mit Bindestrich gekoppelte Namen begrenzt, damit keine Endlosnamen entstehen.
  • Wenn du einen ausländischen Staatsbürger heiratest oder wenn du selbst noch eine weitere Staatsangehörigkeit hast, könnt ihr bestimmen, ob für eure Namenswahl das jeweilige ausländische Namensrecht gelten soll.
  • Möchten nach der Geburt eines Kindes die Eltern ihren jeweiligen Geburtsnamen weiterhin behalten, bedarf es keiner Namensänderung. Das Kind erhält den Nachnamen des Vaters oder der Mutter, auf den sich beide Eltern geeinigt haben. Der für Kinder gewählte Familienname lässt sich nachträglich nur in wenigen Ausnahmefällen wieder ändern.

Meine To-do-Liste: Namensänderung nach Hochzeit – was zu tun ist!

Auf meiner Checkliste habe ich einen groben Ablaufplan der Namensänderung notiert und all die W-Fragen, die mir dazu noch in den Sinn gekommen sind.

1. Wann Namensänderung nach Hochzeit?

Amtlich und somit sofort rechtsgültig wird die Namenswahl bei der Eheschließung. Wer sich noch nicht entscheiden will, kann jederzeit später eine Erklärung abgegeben und öffentlich beglaubigen lassen. Du musst also für die Namensänderung nach der Hochzeit keine Frist einhalten. Etwas anderes ist aber die Sache mit den Ausweisdokumenten. Also schnellstmöglich die Namensänderung nach der Hochzeit in Personalausweis und Reisepass eintragen oder neu ausstellen lassen! Für eine Neubeantragung gehst du am besten schon 6 Wochen vorher mit der Aufgebotsbescheinigung zum Einwohnermeldeamt. Eine Namensänderung bei Heirat im Führerschein anzugeben, ist übrigens keine Pflicht, aber im Fahrzeugschein und Kfz-Brief muss der Name in der Kfz-Zulassungsstelle geändert werden!

2. Was kostet die Namensänderung nach Hochzeit?

Kein Hochzeitsgeschenk vom Staat: Leider entstehen für die Namensänderung nach der Hochzeit Kosten, denn es sind einige Behördengänge zu erledigen. So fallen Gebühren beim Standesamt und bei der Stadtverwaltung an, zum Beispiel für die Beurkundung oder Beglaubigung der Namenserklärung, für beglaubigte Ausdrucke aus dem Ehe- oder Geburtenregister, für Bescheinigungen, für die Kfz-Zulassungsstelle, für die Änderung des Personalausweises und vielleicht auch des Reisepasses. Auch die Änderung von wichtigen Dokumenten und Versicherungspolicen und ist mitunter gebührenpflichtig. Die Kosten der Namensänderung sind aber überschaubar und übersteigen insgesamt selten 120 Euro – das ist aber abhängig von der Stadt oder Gemeinde. So kann eine Namensänderung nach der Heirat in München etwas teurer sein als auf dem Land.

3. Heirat mit und Heirat ohne Namensänderung – wen informieren?

Die Frage könnte auch lauten: Wo Namensänderung melden nach Hochzeit? Denn leider bedeutet eine Namensänderung nach der Hochzeit, Formulare auszufüllen und viele Wege zu erledigen. Manches geht auch online, zum Beispiel bei Vereinen, Krankenkassen und Vertragspartnern wie Strom- und Telefonanbietern. Informiere deine Bank schon vor der Heirat über den neuen Nachnamen, damit man dort schon alles vorbereiten kann. Für die eigentliche Namensänderung nach der Hochzeit bei der Bank musst du persönlich erscheinen und den bereits geänderten Personalausweis mitbringen. Das ist zudem eine gute Gelegenheit, Grundsätzliches zu klären, zum Beispiel, ob du deinem Ehepartner eine Vollmacht erteilen möchtest. Apropos Vollmacht: Die ist auch ganz nützlich, um nicht alles allein erledigen zu müssen. Für vieles kannst du jemanden bevollmächtigen. Diese Vertrauensperson muss dann natürlich auch alle anderen benötigten Bescheinigungen und Dokumente vorlegen können Finanzverwaltung und Rentenverwaltung werden durch die automatische Datenübermittlung der Einwohnermeldeämter informiert. Auch dann, wenn sich dein Name nicht ändert, verändert sich aber dein Familienstand. Darüber musst du natürlich auch zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen und Banken informieren.

4. Namensänderung nach Hochzeit für Ausländer

Hilfe, wie aufwendig ist das alles, dachte ich. Meine Kollegin Silke hat mir dann aber erzählt, dass es bei ihr und ihrem Verlobten noch viel komplizierter ist. Er ist Spanier, und wie bei vielen Ausländern ist nicht jede nach deutschem Recht mögliche Namenswahl im Herkunftsland anerkennungsfähig. Das heißt, Silke und Pedro müssen auch das spanische Namensrecht in ihre Entscheidung miteinbeziehen, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt, weil zum Beispiel Namen in Dokumenten und Pässen ungültig sind.

Ich habe mich nun entschlossen, trotz des ganzen Behördenkrams nach der Hochzeit den Namen meines Ehemannes anzunehmen. Oder?

P.S. Ich behalte nun doch meinen eigenen Namen, er gehört einfach zu mir. 😉